Lärmkartierung 2017

Die bereits am 18.07.2002 in Kraft getretene EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm hat zum Ziel, schädlichen Umgebungslärm zu vermeiden, ihm vorzubeugen oder zu verringern. Danach sind die Städte und Gemeinden verpflichtet, mittels Lärmkarten die Geräuschbelastung entlang von Hauptlärmquellen zu erfassen und bei festgestellten Lärmproblemen mögliche Minderungsmaßnahmen in Lärmaktionsplänen festzuschreiben.

Im Jahr 2017 erfolgte turnusmäßig die Aktualisierung der Lärmkartierung. Es wurden für die Stadt Eilenburg erneut die Bundesstraße 107 und die Bundesstraße 87 entsprechend der EU-Richtlinie als relevant betrachtet. Die auf diesen Straßen verursachten Lärmbelastungen wurden wiederum in Lärmkarten (siehe https://www.umwelt.sachsen.de/karten-und-gis-daten-zum-fachthema-larm-6374.html) grafisch dargestellt und daraus resultierend die Lärmbetroffenheit der Bevölkerung ermittelt. Die Berechnung der Lärmpegel an den in den Einzugsbereichen der Straßen gelegenen Gebäuden ergab, dass in der Stadt Eilenburg keine dauerhaften Belastungen bestehen, die das Risiko gesundheitlicher Auswirkungen erhöhen.

Über die o.g. Ergebnisse wurden die Bürger von Eilenburg informiert und aufgerufen, Kommentare, Anregungen und Vorschläge zur Lärmaktionsplanung und zu den Lärmkarten abzugeben. Im Rahmen dieser Beteiligung der Öffentlichkeit wurden keine Wortmeldungen abgegeben.

Am 11.03.2019 beschloss der Stadtrat der Stadt Eilenburg, das Verfahren zum Lärmaktionsplan 2018 ohne Maßnahmenplan zu beenden. Ein entsprechender Meldebogen wurde dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie übergeben.

Für Rückfragen stehen Ihnen Frau Schmidt (Tel. 652 126) vom Fachbereich Bau und Stadtentwicklung zur Verfügung.