Einzelhandelskonzept

Das Einzelhandels- und Standortkonzept für die Stadt Eilenburg vom 20.05.2016 wurde am 06.06.2016 durch den Stadtrat beschlossen.

Mit der Neuaufstellung liegt auch zukünftig ein rechtssicherer Handlungsrahmen vor, der Marktentwicklungen im Einzelhandel in eine städtebaulich verträgliche Standortentwicklung lenkt. Der Eingriff in den einzelbetrieblichen Wettbewerb ist nicht Gegenstand oder Ziel eines Einzelhandels- und Entwicklungskonzepts, es gilt eine gesamtstädtische Einzelhandelsstrategie zu entwickeln, die den Erhalt und die Stärkung der mittelzentralen Funktion der Stadt Eilenburg durch ein qualitativ und quantitativ attraktives Einzelhandelsangebot untersetzt.

Es sind folgende Leitziele definiert:

  • Erhalt und Stärkung der mittelzentralen Funktion sowie eines qualitativ und quantitativ attraktiven
    Einzelhandelsangebotes in Eilenburg
  • Sicherung einer nachhaltigen Stadtentwicklung mittels einer langfristig angelegten Entwicklungsstrategie für den Einzelhandel durch konkrete räumlich-funktionale Zuordnungen
  • Weiterentwicklung der Zentralität durch: gezielte Stärkung des innerstädtischen Zentrums mit Angebotsschwerpunkten und –vielfalt, städtebaulich funktionales Zusammenspiel leistungsfähiger Einzelhandelsstandorte
  • Konzentration auf eine hierarchisch gegliederte Versorgungsstruktur mit einer zukunftsfähigen
    Arbeitsteilung der zentralen Versorgungsbereiche im Wechselspiel mit Ergänzungsstandorten
  • Innenstadtzentrum besitzt Priorität innerhalb des Zentrensystems und ist grundsätzlich Investitionsvorranggebiet, alle weiteren Standorte werden im Rahmen einer hierarchischen und funktionalen Gliederung der Innenstadt untergeordnet
  • Erhalt und Stärkung der wohnungsnahen oder zumindest wohnortnahen Grundversorgung
  • Stadträumliche Einbindung großflächiger Einzelhandelsbetriebe – Innenentwicklung vor Außenentwicklung
  • Erhalt und Schaffung von Rechts-, Planungs- und Investitionssicherheit in zentralen Einkaufsbereichen

Eine ortsspezifische "Eilenburger Liste" definiert die zentren- und nahversorgungsrelevanten Warengruppen.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept gibt für bestehende Einzelhandelsbetriebe und ansiedlungsinteressierte Anbieter eine Orientierung und gewährleistet die notwendige Planungs- und Investitionssicherheit.