Bebauungspläne

Der Bebauungsplan konkretisiert die Darstellungen des Flächennutzungsplans und setzt für räumlich begrenzte Bereiche verbindlich fest, ob und wie die Grundstücke bebaut werden dürfen. Aus diesem Grund wird er auch als verbindlicher Bauleitplan bezeichnet und anders als der Flächennutzungsplan als Satzung, und damit als Ortsrecht beschlossen.
Die Bebauungspläne bestehen aus dem zeichnerischen Teil und den textlichen Festsetzungen. Der zeichnerische Teil wird in der Legende erläutert. Der Katalog für mögliche Festsetzungen im Bebauungsplan sind unter § 9 Baugesetzbuch geregelt.
Außerdem gehört zum Bebauungsplan eine Begründung, in der die Ziele und Zwecke und wesentlichen Auswirkungen des Bebauungsplans erläutert werden.

Nachstehend werden rechtskräftige Bebauungspläne einschließlich ihrer Begründung veröffentlicht. Eventuelle Anlagen zur Begründung können in der Stadtverwaltung, Rathaus, Zimmer 205 eingesehen werden.