Eilenburger Freizeitpass

Seit vielen Jahren gibt es den Eilenburger Freizeitpass. Er gibt Bürgern der Stadt Eilenburg mit geringem Einkommen die Möglichkeit, am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Der Eilenburger Freizeitpass für Kinder berechtigt diese, folgende städtische Einrichtungen bzw. Veranstaltungen zu nutzen:

Schwimmhalle Eilenburg: 3 x kostenfrei
Stadtmuseum: 2 x (auch Ausstellungen) kostenfrei
Sorbenturm Eilenburg: 2 x kostenfrei
Stunde der Musik: 1 x kostenfrei
FEZ Eilenburg (Freibad): 3 x kostenfrei (Kinder bis 16 Jahre)
Tierpark Eilenburg: 2 x kostenfrei (Kinder bis 16 Jahre)
Bibliothek: die Nutzung der Bibliothek für Kinder bis 16 Jahren ist seit 2012 kostenfrei

Der Eilenburger Freizeitpass für Erwachsene berechtigt diese, oben genannte Veranstaltungen mit ermäßigten Entgelten zu nutzen.

Der Eilenburger Freizeitpass ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig.

Anspruchsberechtigt sind Empfänger von

  • Bürgergeldberechtigte oder
  • Sozialgeld oder
  • Wohngeld/Lastenausgleich oder
  • Grundsicherung im Alter oder
  • Sozialhilfe
  • BaföG
  • Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
  • einkommensunabhängige Personen mit Hauptwohnsitz in Eilenburg, wenn sie mind. 3 Personen Unterhalt gewähren
  • sowie Auszubildende und Studenten bis zum vollendeten 25. Lebensjahr mit Hauptwohnsitz in Eilenburg und entsprechendem Nachweis (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsbescheinigung bzw. Studienbescheinigung)

Wo ist der Eilenburger Freizeitpass erhältlich?

Der Eilenburger Freizeitpass wird vom Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg ausgestellt. Dazu ist eine persönliche Vorsprache zu den gewohnten Öffnungszeiten im Bürgerbüro ausreichend. Die benötigten Nachweise sind dabei vorzulegen.