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Standesamt: Kontaktpersonen

Frau Schwigk: 03423 652 155
Frau Winter: 03423 652 148

Standesamt: Öffnungszeiten

  • Dienstag von 9 - 11.45 Uhr und 13 - 18 Uhr und
  • Donnerstag von 9 - 11.45 Uhr und 13 - 16 Uhr

sowie nach terminlicher Vereinbarung.

Standesamt der Großen Kreisstadt Eilenburg

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Wie können Sie Urkunden beantragen?

Möchten Sie Urkunden bestellen, nutzen Sie bitte Startet den Datei-Downloaddas Bestellformular (PDF, 62 kB).
Mit unserem Online-Bestellservice können Sie das Formular direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und uns unterschrieben per Post/Fax zusenden.

Bitte beachten Sie:

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie Auskünften aus den Personenstandsbüchern unterliegen dem besonderen Datenschutz des § 61 Personenstandsgesetz.

Anspruch auf die Ausstellung von Urkunden hat demnach nur die Person selbst, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht, deren Ehegatte sowie Vorfahren und Abkömmlinge.

Andere Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tante, etc. haben nur dann einen solchen Anspruch, wenn sie rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person beibringen.