Stichwort: Sächsischer Familienpass
Den Familienpass des Freistaates Sachsen können erhalten:
- Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft;
- Familien mit nur einem Elternteil, mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern
- Familien mit einem kindergeldberechtigtem schwerbehinderten Kind (mind. GdB 50%).
Mit dem Sächsischen Familienpass können u.a. folgende Leistungen preisermäßigt oder kostenfrei in Anspruch genommen werden:
- Besuche von Museen, Burgen und Schlössern in Trägerschaft des Freistaates Sachsen.
Vorzulegende Dokumente bei Antragstellung:
- Kindergeldbescheid
Ansprechpartner
Bürgerbüro mit den Öffnungszeiten
- Dienstag - Donnerstag von 9 Uhr bis 18 Uhr
- Sonnabend von 9 Uhr bis 12 Uhr
Formblatt zur Antragstellung für den Sächsischen Familienpass (PDF, 10 kB)




