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Stichwort: Sächsischer Familienpass

Den Familienpass des Freistaates Sachsen können erhalten:

  • Familien mit mindestens drei kindergeldberechtigten Kindern in häuslicher Gemeinschaft;
  • Familien mit nur einem Elternteil, mit mindestens zwei kindergeldberechtigten Kindern
  • Familien mit einem kindergeldberechtigtem schwerbehinderten Kind (mind. GdB 50%).

Mit dem Sächsischen Familienpass können u.a. folgende Leistungen preisermäßigt oder kostenfrei in Anspruch genommen werden:

 

  • Besuche von Museen, Burgen und Schlössern in Trägerschaft des Freistaates Sachsen.

Vorzulegende Dokumente bei Antragstellung:

 

  • Kindergeldbescheid

Ansprechpartner

Bürgerbüro mit den Öffnungszeiten

 

  • Dienstag - Donnerstag von 9 Uhr bis 18 Uhr
  • Sonnabend von 9 Uhr bis 12 Uhr

Formblatt zur Antragstellung für den Sächsischen Familienpass (PDF, 10 kB)