Stichwort: Eilenburger Freizeitpass
Seit Mai 2005 gibt es den Eilenburger Freizeitpass. Er gibt Bürgern der Stadt Eilenburg mit geringem Einkommen die Möglichkeit, am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Der Eilenburger Freizeitpass für Kinder berechtigt diese, folgende städtische Einrichtungen bzw. Veranstaltungen zu nutzen:
Schwimmhalle Eilenburg: 3 x (je 2 Stunden) kostenfrei
Stadtmuseum: 2 x (auch Ausstellungen) kostenfrei
Sorbenturm Eilenburg: 2 x kostenfrei
Stunde der Musik: 1 x kostenfrei
Bibliothek: Kinderjahreskarte zu 50 %
Zusätzliche Leistungen anderer Träger:
Tierpark Eilenburg: 2 x kostenfrei
FEZ Eilenburg (Freibad): 25 % Ermäßigung auf die Saisonkarte (Kinder bis 16 Jahre)
Der Eilenburger Freizeitpass für Erwachsene berechtigt diese, städtische Einrichtungen und Veranstaltungen mit ermäßigten Entgelten nach den jeweiligen Entgeltordnungen zu nutzen und andere zusätzliche Leistungen anderer Träger:
Tierpark Eilenburg: Ermäßigung bei Entgelten
FEZ Eilenburg (Freibad): 25 % Ermäßigung auf die Saisonkarte (Kinder bis 16 Jahre)
Der Eilenburger Freizeitpass ist jeweils für ein Kalenderjahr gültig.
Anspruchsberechtigt sind Empfänger von
- Arbeitslosengeld II oder
- Sozialgeld oder
- Wohngeld/Lastenausgleich oder
- Grundsicherung im Alter oder
- Sozialhilfe
- sowie Auszubildende und Studenten mit Hauptwohnsitz in Eilenburg und entsprechendem Nachweis (Ausbildungsvertrag, Ausbildungsbescheinigung bzw. Studienbescheinigung)
Wo ist der Eilenburger Freizeitpass erhältlich?
Der Eilenburger Freizeitpass ist im Bürgerbüro des Rathauses erhältlich unter Vorlage eines Nachweises für die Anspruchsberechtigung. Für Kinder ist der Kindergeldnachweis vorzulegen. Der Eilenburger Freizeitpass ist jeweils für das Kalenderjahr gültig.
Der Eilenburger Freizeitpass ist jährlich zu beantragen.
Der Eilenburger Freizeitpass ist im Bürgerbüro der Stadtverwaltung Eilenburg erhältlich und wird bei Vorlage der entsprechenden Originalnachweise und des Personalausweises ausgestellt.
Vorzulegende Dokumente bei Antragstellung:
- Nachweis für die Anspruchsberechtigung
- Personalausweis
- für Kinder: Kindergeldnachweis
Unterstützung für Studenten und Azubis (Treuegeld, Freizeitpass inkl. Antragsformular) siehe
Stichwort: Treuegeld
Ansprechpartner:
Bürgerbüro mit den Öffnungszeiten
- Dienstag - Donnerstag von 9 Uhr bis 18 Uhr
- Sonnabend von 9 Uhr bis 12 Uhr




