Stichwort: Anmeldung
Bei der Anmeldung ist grundsätzlich ein persönliches Erscheinen notwendig wenn die meldepflichtige Person das 16. Lebensjahr vollendet hat.
Angehörige einer Familie oder einer Lebenspartnerschaft mit denselben Zuzugsdaten können sich gemeinsam anmelden (ein Meldeschein ausfüllen). Es genügt wenn eine der volljährigen Meldepflichtigen Person den Meldeschein unterschreibt. Der Meldepflichtige kann eine andere (bevollmächtigte) Person mit der Abgabe des Meldescheines beauftragen.
Neugeborene die in der BRD geboren sind brauchen nicht angemeldet werden, wenn sie in die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils aufgenommen werden.
Vorzulegende Dokumente bei der Anmeldung
- Personalausweis und Reisepass/Kinderreisepass jeder Meldepflichtigen Person, evtl. Personenstandsurkunde
Bitte beachten Sie:
Nach den gesetzlichen Bestimmungen sind Sie verpflichtet, Ihrer Meldepflicht innerhalb von zwei Wochen nachzukommen.




