Innerstädtisches Verkehrs- und Entwicklungskonzept (IVEK) im Zuge der Umverlegung der B 87
Verkehrs- und Stadtentwicklungsmodelle
Votum des Bau- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 12.08.2002
Der Bau- und Wirtschaftsförderungsausschuss der Stadt Eilenburg hat in seiner Sitzung von 12.08.2002 den Planfall 5 für weitere Detailuntersuchungen favorisiert.
Zur Findung der endgültigen Lösung spielen zwei Steuerungselemente eine wichtige Rolle:
- Wie viel Verkehr soll die Hauptachse Leipziger Straße - Torgauer Straße aufnehmen?
- Ist die geplante neue Verbindung Leipziger Straße - Nordring als Einbahnstraße auszubilden? Wenn nein, wo soll dann alternativ auf dem Nordring ein Einbahnabschnitt eingeordnet werden?
Fortschreibung Planfall 5
Auf der Grundlage der Anregungen des Bau- und Wirtschaftsförderungsausschusses vom 12.08.2002 wurde der Planfall 5 zwischenzeitlich fortgeschrieben. Dabei wurde der Nordring im geplanten Neubauabschnitt Leipziger Straße - Nordring im Zweirichtungsverkehr und im Abschnitt Goethestraße - Bernhardistraße im Einrichtungsverkehr ausgestaltet. Weiterhin ist die Nutzung der Torgauer Straße nördlich des Marktplatzes als Fußgängerzone variabler gestaltet worden, d.h. der Streckenabschnitt steht dem Fahrverkehr im Zweirichtungsverkehr mit verminderter Geschwindigkeit zur Verfügung, kann allerdings bei Bedarf (Veranstaltungen, Markt, u.ä.) temporär geschlossen werden.
Siehe Verkehrsgerüst 2015 (= Planfall 5 c).
Der fortgeschriebene Planfall 5 weist gegenüber der Ausgangsvariante folgende Vorteile auf:
- Die Erreichbarkeit des Wohngebietes Nord und der neuen Mühlgrabenbrücke aus Richtung Westen wird deutlich verbessert.
- Die Verbindung zwischen den Hauptgeschäftsstraßen Leipziger Straße und Torgauer Straße bleibt für den innerstädtischen Versorgungsverkehr weitestgehend erhalten. Das nachgeordnete Straßennetz am Markt wird nur bei besonderen Anlässen belastet (Umfahrung des Marktplatzes).
- Bei Verkehrsbehinderungen Am Anger (Havariefall, Baumaßnahmen) besteht die Möglichkeit, die Einbahnstraßenregelung am Nordring vorübergehend aufzuheben, so dass ein Zweirichtungsverkehr entsteht, der die Innenstadt vom Durchgangsverkehr entlastet.
Verkehrliche Nachweise zur Leistungsfähigkeit und Ausbildung der Knotenpunkte stehen für den fortgeschriebenen Planfall 5 noch aus.





