Stadtumbau in Eilenburg
Eilenburg nimmt am Stadtumbauprogramm von Bund und Land teil. Damit wird einerseits der erforderliche Abbruch von dauerhaft nicht mehr benötigtem Wohnraum unterstützt. Andererseits können Bereiche, in denen Wohnungen auf Dauer weiterhin benötigt werden, z. B. durch die Sanierung von Wohngebäuden, Durchführung erforderlicher Abbruchmaßnahmen oder durch Anlegen von Grünflächen und Stellplätzen aufgewertet werden. Hintergrund ist der im gesamten Freistaat Sachsen seit 1990 zu verzeichnende Einwohnerverlust, indessen Folge immer mehr Häuser leer stehen.
In dem Programm, das seit 2002 aufgelegt und eigentlich 2015 beendet sein soll, ist Eilenburg mit zwei Gebieten (Innenstadt/Berg und Ost) berücksichtigt. Der Bund hat 2009 signalisiert, dass das Stadtumbauprogramm verlängert werden soll. Bis wann, ist jedoch noch nicht bekannt.
Förderziele
Stadtumbaumaßnahmen dienen der städtebaulichen Anpassung an die demografische Entwicklung und der Herstellung nachhaltiger städtebaulicher Strukturen in Stadtteilen, in denen ein dauerhaftes Überangebot an baulichen Anlagen für bestimmte Nutzungen besteht oder zu erwarten ist.
Förderung
Rechtsgrundlage für die Förderung von Stadtumbaumaßnahmen ist die Verwaltungsvorschrift städtebauliche Erneuerung (VWV StBauE) vom 20.08.2009.
Folgende private Maßnahmen sind danach grundsätzlich förderfähig
- Umzug von Betroffenen des Stadtumbaus
- Rückbau baulicher Anlagen
- Erneuerung von Gebäuden, Aufwertung des Wohnumfeldes, Schaffung von Stellplätzen
- Sicherungsmaßnahmen
- Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude
An der Förderung nach Punkt 1 - 4 beteiligen sich in der Regel mit je einem Drittel Bund, Land und Stadt. Da sich die Stadt jedoch in der Haushaltskonsolidierung befindet, müssen seit 2010 Maßnahmeträger den Eigenanteil der Stadt teilweise übernehmen.
An der Förderung nach Punkt 5 beteiligen sich je zur Hälfte Bund und Land. Es handelt sich hier um eine pauschale Kostenerstattung, die derzeit 50 Euro pro Quadratmeter rückgebauter Wohnfläche beträgt.
Auf Fördermittel besteht kein Rechtsanspruch! Über Förderanträge und –höhe wird im Einzelfall durch die Stadt entschieden.
Stadtumbaugebiete
Die Stadt hat auf der Grundlage des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (INSEK) von 2001 die Aufnahme von 5 Problemgebieten in das Förderprogramm beantragt. 2002 wurden durch Zuwendungsbescheid der Sächsischen Aufbaubank nur das Gebiet 4 (Teile der Innenstadt) und das Gebiet 5 (Teile von Eilenburg – Ost) bestätigt.
Zwischenzeitlich wurde das INSEK bezüglich der Grunddaten für die Bevölkerung und Wohnungswirtschaft (Betrachtungszeitraum 2003 – 2007) fortgeschrieben. Für die Stadtumbaugebiete 4 und 5 wurden diese Daten 2008/2009 erstmalig im Rahmen des Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (SEKO), welches aus dem INSEK abzuleiten ist, erhoben und ausgewertet. Beide Konzepte vom 31.03.2009 sind in einem zusammengefasst und wurde durch den Stadtrat am 07.12.2009 bestätigt.
Aufgrund der aktuellen Erkenntnisse wurden gleichzeitig die Grenzen für die Stadtumbaugebiete 4 und 5 neu festgelegt.
Stadtumbaumaßnahmen 2003–2009
| Gebiet 4 | Gebiet 5 | |
|---|---|---|
| Grunderwerb | Bergstraße 17 | |
| Rückbau baulicher Anlagen | Wohn- und Geschäftshaus Bergstraße 68 Waschhaus Rollenstraße Schulnebengebäude Hallesche Straße Wohnhaus Kellerstraße 10 |
KiTa Puschkinstraße 30 Schornsteinfeger-/ Grundschule Dübener Landstraße 1 |
| Erneuerung von Gebäuden | Balkonanbau Kleine Mauerstraße 10 - 12 Balkonanbau Leipziger Straße 62-65 |
Sanierung Mozartstraße 9-16 Balkonanbau Georg-Schumann-Straße 2, 4, 6 |
| Gestaltung Wohnumfeld | Rinckartstraße/Rollenstraße | Mozartstraße Spielplatz Torgauer Landstraße |
| Sicherungsmaßnahmen | Dach Kirchenschiff der Nikolaikirche (ohne Anteil der Stadt) | |
| Förderung | 881.300 Euro | 910.200 Euro |
| Anteil Stadt | 293.767 Euro | 243.400 Euro |
| Anteil Bund/Land | 587.533 Euro | 606.800 Euro |
| Ersatz Eigenanteil | 0 Euro | 60.000 Euro |
| Rückbau dauerhaft nicht mehr benötigter Wohngebäude | Rollenstraße 21/22 (12 WE) Rinckartstraße 18/20 (8 WE) Rinckartstraße 4 (1 WE) Friedrich-Ebert-Straße 10-10c (32 WE) Am Käuzchenturm 11/13 (12 WE) Bernhardistraße 7 (6 WE) Nordring 42 (8 WE) Hallesche Straße 20b (16 WE) Rollenstraße 24/25 (18 WE) Fuchsberg 3/4 (12 WE) |
Beethovenstraße 9-12 (40 WE) Sebastian-Bach-Straße 1-10 (100 WE) Beethovenstraße 1-8 (80 WE) Beethovenstraße 13-22 (100 WE) Ostbahnhofstraße 10, 12, 14, 16 (20 WE) Ostbahnhofstraße 2, 4, 6, 8 (24 WE) Rosa-Luxemburg-Straße 47-52 (51 WE) Puschkinstraße 113 (8 WE) Hochhausstraße 37-47 (51 WE) |
| Förderung Bund/Land | 467.975 Euro | 2.084.520 Euro |





