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Ausschnitt aus dem FNP
Ausschnitt aus dem FNP
Auskünfte und Einsichtnahme

Weitere Auskünfte zum Flächennutzungsplan gibt die Stadtverwaltung Eilenburg, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung, Marktplatz 1 im Zimmer 210 (Telefon 03423 652126).

Initiates file downloadFlächennutzungsplan im Maßstab 1 : 10 000 (PDF 7,4 MB)
Initiates file downloadBegründung Teil A ohne Anlagen (125 Seiten, PDF 1,8 MB)
Initiates file downloadZusammenfassende Erklärung (PDF 39 kB)

Flächennutzungsplan 2009 für die Stadt Eilenburg

Die Stadt Eilenburg hat mit der 1. Änderung des Flächennutzungsplans einen neuen rechtswirksamen Flächennutzungsplan für die gesamte Stadt einschließlich aller Ortsteile. Damit ist der nur für das Stadtgebiet und die Ortsteile Wedelwitz und Hainichen geltende Flächennutzungsplan, der am 23.12.1997 seine Rechtskraft erlangte, nicht mehr wirksam.

Für die seit 01.01.1997 freiwillig zu Eilenburg beigetretenen Gemeinde Kospa-Pressen gab es lediglich den Vorentwurf zum Teil-Flächennutzungsplan vom März 1999.

Bereits 2002 wurde mit der Erarbeitung eines Gesamt-Flächennutzungsplanes für die Stadt Eilenburg einschließlich des Gebietes Gemeinde Kospa-Pressen begonnen, die jedoch durch die Hochwasserkatastrophe von 2002 unterbrochen wurde. Im Zuge der Wiederaufnahme der Planung mussten auf Grund von Veränderungen, insbesondere durch die Auswirkungen des Hochwassers sowie durch die Umsetzung des EU-Rechts neue Bestandsaufnahmen im Rahmen des Landschaftsplans getätigt werden. Außerdem spielten begonnene oder umgesetzte Hochwasserschutz-Maßnahmen (z. B. Deichrückverlegungen) und die Berücksichtigung von Überschwemmungsgebieten eine wichtige Rolle. Der Umweltbericht mit Landschaftsplan und Umweltprüfung bilden die ökologische Grundlage für den Flächennutzungsplan.

Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans (FNP) erfolgte insbesondere auch vor dem Hintergrund, den bisherigen Flächennutzungsplan an die deutlich veränderten demografischen Rahmenbedingungen anzupassen.

Die rechtliche Stellung des Flächennutzungsplans

Die gesetzlichen Grundlagen zum FNP werden im Wesentlichen im Baugesetzbuch geregelt. Der FNP als vorbereitender Bauleitplan stellt die erste Planungsstufe der gemeindlichen Bauleitplanung dar. In diesem Plan ist für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung sowie aus den voraussehbaren Bedürfnissen ergebende Art der Bodennutzung in ihren Grundzügen darzustellen. Er spiegelt somit den politischen Willen einer Gemeinde wider und stellt für die nächsten 10 bis 15 Jahre dar, in welcher Richtung die städtebauliche Entwicklung verlaufen soll. Die Bedeutung des Flächennutzungsplanes liegt jedoch nicht nur in der grundsätzlichen Darstellung langfristiger Ziele. Er schafft auch Planungssicherheit für die nachgeordneten, konkretisierenden Planungsebenen, denen die Lösung örtlicher Problemlagen im Detail überlassen bleiben muss. Im Regelfall ist die Aufstellung des Flächennutzungsplanes förmliche Voraussetzung und inhaltliche Bindung für die verbindliche Bauleitplanung, wie Bebauungspläne und Vorhaben- und Erschließungspläne.

Der Flächennutzungsplan stellt - anders als der Bebauungs- und Vorhaben- und Erschließungsplan - keine verbindliche Rechtsnorm dar. Er wird nicht als Satzung beschlossen, sondern lediglich als verwaltungsinternes Planwerk. Er ist daher für Behörden verbindlich, jedoch nicht für den einzelnen Bürger. Aus seinen Darstellungen sind damit weder Ansprüche auf eine Baugenehmigung noch auf mögliche Entschädigungsleistungen abzuleiten. Mittelbare Rechtswirkungen gegenüber Dritten leiten sich allerdings aus dem bereits erwähnten Entwicklungsangebot für Bebauungspläne gemäß § 8 Abs. 2 BauGB sowie bei Genehmigungen von Einzelvorhaben im sogenannten Außenbereich ab. Bindungswirkungen aus dem Flächennutzungsplan ergeben sich auch gegenüber den Fachplanungen. Wenn Träger öffentlicher Belange im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nicht durch einen förmlich erhobenen Widerspruch zu erkennen gegeben haben, dass sie Vorhaben durchführen wollen, die mit den Darstellungen im Flächennutzungsplan unvereinbar sind, dann müssen sie sich nach Wirksamwerden des Flächennutzungsplanes an dessen Vorgaben anpassen.

Verfahren der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans

Das Verfahren für die Änderung des FNP wurde per Beschluss des Stadtrats am 06.11.2006 eingeleitet.

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Informationen im Amtsblatt, im Internet vom 09.11. bis 07.12.2007, im Rahmen einer Einwohnerversammlung für die Ortsteile Kospa, Zschettgau, Pressen, Behlitz am 08.11.2007 im Bürgerbegegnungszentrum Zschettgau und durch Aushang des FNP-Vorentwurfes im Bürgerbüro.

Im Ergebnis dieser Beteiligung und der frühzeitigen Behördenbeteiligung wurde der Entwurf zum FNP vom 20.08.2008 einschließlich der Begründung, bestehend aus dem Textteil und dem Umweltbericht, erarbeitet. Dieser wurde vom Stadtrat in seiner Sitzung am 01.09.2008 zur öffentlichen Auslegung für die Dauer eines Monats beschlossen.

Die öffentliche Auslegung sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgte nach ortsüblicher Bekanntmachung im Amtsblatt am 05.09.2008. Die Offenlage fand vom 25.09. bis 24.10.2008 statt.

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden durch den Stadtrat geprüft, die geäußerten öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen und entsprechend dem Abwägungsergebnis durch Änderung, Ergänzung oder Korrektur der Planzeichnung bzw. der Begründung berücksichtigt. Es handelte sich dabei ausnahmslos um geringfügige, die Grundzüge der Planung nicht berührende Probleme.

Das Landratsamt Nordsachsen hat den vom Stadtrat am 04.05.2009 beschlossenen FNP mit Verfügung vom 17.09.2009 genehmigt.

Rechtskraft erlangte der FNP mit öffentlicher Bekanntmachung im Amtsblatt Nr. 46 vom 20.11.2009.