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Abgrenzung
Abgrenzung des Sanierungsgebietes, für eine nähere Betrachtung klicken Sie bitte auf die Grafik (29 kB).
Weitere Dokumente im PDF-Format

satzg_altstadt_s.pdf

Satzung Altstadt

8.9 K

satzg_torg_s.pdf

Satzung Torgauer Straße

8.8 K

aend_satz1_s.pdf

1. Änderungssatzung

61 K

formbl_s.pdf

Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung

18.3 K

f_abloesung.pdf

Antrag auf Ablösung des Ausgleichsbetrages

15.9 K

Die Altstadtsanierung

Bei der Stadterneuerung (Altstadtsanierung) stehen in Eilenburg die wesentlichen Teile der Innenstadt sowie der Burgberg im Blickpunkt.  Das insgesamt 26,5 Hektar große Areal wurde nach der Wende in zwei Etappen als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Die Kosten für das Umsetzen der Sanierungsziele von 1992 bis 2016 werden auf insgesamt 24 Millionen Euro geschätzt.

Damit war im September 2006 die Hälfte geschafft. Denn bis dahin flossen in diesem Bereich 12,3 Millionen Euro in öffentliche und private Projekte. Dieses Geld mussten, bis auf den Eigenanteil der privaten Investoren, Bund, Land und Stadt zu je einem Drittel aufbringen.

Trotz der hohen Beteiligung von Bund und Land wäre Eilenburg dennoch mit seinem Drittel allein überfordert gewesen. Die Stadt Eilenburg profitierte aber bei einigen Projekten, wie zum Beispiel bei der Schwimmhalle oder dem Bürgerhaus, zusätzlich von Geldern aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der den Eigenanteil der Stadt auf etwa acht Prozent senkte.

Neuordnungskonzept

Neuordnungskonzept, Überarbeitung vom Februar 2005

Im Neuordnungskonzept sind die wesentlichen Sanierungsziele dargestellt. Es sind schematische Darstellungen die flexibel angepasst und gehandhabt werden können.
Das Sanierungsgeschehen ist ein dynamischer Prozess, der sich an wichtigen Faktoren, wie

  • Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung,
  • Wohnungsnachfrage,
  • Einkommensstruktur der Bevölkerung,
  • Haushaltslage der Kommune und
  • außergewöhnlichen Ereignissen

orientiert.
Eine Überarbeitung des Neuordnungskonzeptes von 1994 war zwingend erforderlich. Neue Prioritäten, auch unter Berücksichtigung der Verkürzung des Durchführungszeitraumes und Kostensparung, wurden gesetzt.

Das gesamte Neuordnungskonzept (Textteil, Pläne) kann nach Terminabstimmung im Rathaus, Bereich Stadtentwicklung/Öffentlichkeitsarbeit eingesehen werden.

Ausgleichsbetrag

Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Altstadtkern

Am Ende der Sanierung hat jeder Eigentümer eines im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks gemäß § 154 Baugesetzbuch an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks entspricht.

Die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung des Grundstücks besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert) und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebietes ergibt (Endwert). Jeder einzelne Eigentümer beteiligt sich damit an den Kosten der Sanierungsdurchführung.

Anfangs- und Endwerte wurden gutachterlich ermittelt, Stand April 2007.

Der Ausgleichsbetrag kann bereits vor Abschluss der Sanierung endgültig abgelöst werden.

Die Ablösung ist schriftlich bei der Stadt unter der Verwendung des entsprechenden Formulars (PDF, 16 kB) zu beantragen. Die Zahlung der Ablösung wird dann in Form einer Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Eigentümer geregelt. Entsprechend den Förderbestimmungen werden die Ablösebeträge zur Finanzierung der Sanierung wieder eingesetzt.

Kommunale Maßnahmen

Bildbeispiele kommunaler Maßnahmen

Kreisverkehr

Kreisverkehr Am Anger

  • Leipziger Straße
  • Torgauer Straße

Umgestaltung Leipziger und Torgauer Straße

Beleuchtung Leipziger Straße

Beleuchtung Leipziger Straße

Obere Stützmauer

Fertigstellung Obere Stützmauer

Private Maßnahmen

Private Ordnungs- und Baumaßnahmen (nicht abschließend)

Jährlich stehen 10 % der im städtischen Haushalt eingestellten Sanierungsmittel für private Ordnungs- und Baumaßnahmen zur Verfügung. Diese wurden in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft. Das Interesse der Privateigentümer Ordnungs- und Baumaßnahmen auf ihrem Grundstück im Sanierungsgebiet mit Sanierungsmitteln durchzuführen ist stark zurückgegangen. Durchschnittlich werden 3-5 Maßnahmen umgesetzt. Im Jahr 2016 soll die Sanierung abgeschlossen werden. Jeder Eigentümer sollte seine Chance nutzen und sich über eine mögliche Förderung seines Vorhabens bei der Stadt informieren.

Weitere 10 % der Sanierungsmittel werden für Maßnahmen an Objekten, die sich im Eigentum der Evangelischen Kirchgemeinde „Martin Rinckart“ befinden, eingesetzt.

Stand Oktober 2006

Nikolaikirche
Nikolaikirche
Martinstraße 3a
Martinstraße 3a

Ablauf

Ablauf

Januar 1991 Grobanalyse und Antragstellung zu Aufnahme in das städtebauliche Erneuerungsprogramm
Februar 1992 Vorbereitende Untersuchungen im "Quartier Torgauer Straße - Nord"
August 1992 Vorbereitende Untersuchungen im Quartier "Altstadt"
März 1992 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Quartier Torgauer Straße - Nord"
April 1994 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt"
April 1996 Formelle Zusammenlegung der Sanierungsgebiete zum Quartier "Altstadt"
Juli 2000 Vorbereitende Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altstadtkern"
29.06.2001 Rechtskraft der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt"
Februar 2005 Änderung des Neuordnungskonzeptes (öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 11.03.2005)

Ansprechpartner

Ansprechpartner

Bei Fragen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Logo Eilenburg
Stadtverwaltung Eilenburg

Petra Zimmermann, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
- Tel. 03423 652124

Romy Wischnewski, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
- Tel. 03423 652197

Stadtverwaltung Eilenburg
Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
Marktplatz 1
04838 Eilenburg

Sanierungsträger der Stadt Eilenburg

Öffnet ein Fenster zum Versenden einer E-MailUwe Steinacker, Tel. 0351 2551811

Steg Stadtentwicklung GmbH
Niederlassung Dresden
Bodenbacher Straße 97
01277 Dresden

Informationen zu unserem Sanierungsgebiet sind auch über www.stadt-erneuerung.de abrufbar. Diese Web-Site wurde von der Steg Stadtentwicklung GmbH (Sanierungsträger) eingerichtet. Hier präsentieren sich Städte und Gemeinden, deren Sanierungsgebiet von der Steg betreut werden.