
- Abgrenzung des Sanierungsgebietes, für eine nähere Betrachtung klicken Sie bitte auf die Grafik (29 kB).
Weitere Dokumente im PDF-Format
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Satzung Altstadt |
8.9 K |
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Satzung Torgauer Straße |
8.8 K |
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1. Änderungssatzung |
61 K |
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Antrag auf sanierungsrechtliche Genehmigung |
18.3 K |
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Antrag auf Ablösung des Ausgleichsbetrages |
15.9 K |
Die Altstadtsanierung
Bei der Stadterneuerung (Altstadtsanierung) stehen in Eilenburg die wesentlichen Teile der Innenstadt sowie der Burgberg im Blickpunkt. Das insgesamt 26,5 Hektar große Areal wurde nach der Wende in zwei Etappen als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Die Kosten für das Umsetzen der Sanierungsziele von 1992 bis 2016 werden auf insgesamt 24 Millionen Euro geschätzt.
Damit war im September 2006 die Hälfte geschafft. Denn bis dahin flossen in diesem Bereich 12,3 Millionen Euro in öffentliche und private Projekte. Dieses Geld mussten, bis auf den Eigenanteil der privaten Investoren, Bund, Land und Stadt zu je einem Drittel aufbringen.
Trotz der hohen Beteiligung von Bund und Land wäre Eilenburg dennoch mit seinem Drittel allein überfordert gewesen. Die Stadt Eilenburg profitierte aber bei einigen Projekten, wie zum Beispiel bei der Schwimmhalle oder dem Bürgerhaus, zusätzlich von Geldern aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), der den Eigenanteil der Stadt auf etwa acht Prozent senkte.
Neuordnungskonzept
Neuordnungskonzept, Überarbeitung vom Februar 2005
Im Neuordnungskonzept sind die wesentlichen Sanierungsziele dargestellt. Es sind schematische Darstellungen die flexibel angepasst und gehandhabt werden können.
Das Sanierungsgeschehen ist ein dynamischer Prozess, der sich an wichtigen Faktoren, wie
- Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung,
- Wohnungsnachfrage,
- Einkommensstruktur der Bevölkerung,
- Haushaltslage der Kommune und
- außergewöhnlichen Ereignissen
orientiert.
Eine Überarbeitung des Neuordnungskonzeptes von 1994 war zwingend erforderlich. Neue Prioritäten, auch unter Berücksichtigung der Verkürzung des Durchführungszeitraumes und Kostensparung, wurden gesetzt.
Das gesamte Neuordnungskonzept (Textteil, Pläne) kann nach Terminabstimmung im Rathaus, Bereich Stadtentwicklung/Öffentlichkeitsarbeit eingesehen werden.
Ausgleichsbetrag
Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Altstadtkern
Am Ende der Sanierung hat jeder Eigentümer eines im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks gemäß § 154 Baugesetzbuch an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks entspricht.
Die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung des Grundstücks besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert) und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebietes ergibt (Endwert). Jeder einzelne Eigentümer beteiligt sich damit an den Kosten der Sanierungsdurchführung.
Anfangs- und Endwerte wurden gutachterlich ermittelt, Stand April 2007.
Der Ausgleichsbetrag kann bereits vor Abschluss der Sanierung endgültig abgelöst werden.
Die Ablösung ist schriftlich bei der Stadt unter der Verwendung
des entsprechenden Formulars (PDF, 16 kB) zu beantragen. Die Zahlung der Ablösung wird dann in Form einer Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Eigentümer geregelt. Entsprechend den Förderbestimmungen werden die Ablösebeträge zur Finanzierung der Sanierung wieder eingesetzt.
Kommunale Maßnahmen
Bildbeispiele kommunaler Maßnahmen
Kreisverkehr Am Anger
Umgestaltung Leipziger und Torgauer Straße
Beleuchtung Leipziger Straße
Fertigstellung Obere Stützmauer
Private Maßnahmen
Private Ordnungs- und Baumaßnahmen (nicht abschließend)
Jährlich stehen 10 % der im städtischen Haushalt eingestellten Sanierungsmittel für private Ordnungs- und Baumaßnahmen zur Verfügung. Diese wurden in den letzten Jahren nicht ausgeschöpft. Das Interesse der Privateigentümer Ordnungs- und Baumaßnahmen auf ihrem Grundstück im Sanierungsgebiet mit Sanierungsmitteln durchzuführen ist stark zurückgegangen. Durchschnittlich werden 3-5 Maßnahmen umgesetzt. Im Jahr 2016 soll die Sanierung abgeschlossen werden. Jeder Eigentümer sollte seine Chance nutzen und sich über eine mögliche Förderung seines Vorhabens bei der Stadt informieren.
Weitere 10 % der Sanierungsmittel werden für Maßnahmen an Objekten, die sich im Eigentum der Evangelischen Kirchgemeinde „Martin Rinckart“ befinden, eingesetzt.
Stand Oktober 2006

- Nikolaikirche

- Martinstraße 3a
Ablauf
Ablauf
| Januar 1991 | Grobanalyse und Antragstellung zu Aufnahme in das städtebauliche Erneuerungsprogramm |
| Februar 1992 | Vorbereitende Untersuchungen im "Quartier Torgauer Straße - Nord" |
| August 1992 | Vorbereitende Untersuchungen im Quartier "Altstadt" |
| März 1992 | Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Quartier Torgauer Straße - Nord" |
| April 1994 | Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" |
| April 1996 | Formelle Zusammenlegung der Sanierungsgebiete zum Quartier "Altstadt" |
| Juli 2000 | Vorbereitende Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altstadtkern" |
| 29.06.2001 | Rechtskraft der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" |
| Februar 2005 | Änderung des Neuordnungskonzeptes (öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 11.03.2005) |
Ansprechpartner
Ansprechpartner
Bei Fragen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:
Stadtverwaltung Eilenburg
Petra Zimmermann, Bereich Stadtentwicklung/Öffentlichkeitsarbeit
- Tel. 03423 652124
Romy Wischnewski, Bereich Stadtentwicklung/Öffentlichkeitsarbeit
- Tel. 03423 652197
Stadtverwaltung Eilenburg
Bereich Stadtentwicklung/Öffentlichkeitsarbeit
Markt 1
04838 Eilenburg
Sanierungsträger der Stadt Eilenburg
Katja Harnisch, Tel. 0351 2551811
die STEG
Stadtentwicklung GmbH
Niederlassung Dresden
Bodenbacher Straße 97
01277 Dresden
Informationen zu unserem Sanierungsgebiet sind auch über
www.stadt-erneuerung.de abrufbar. Diese Web-Site wurde von der Steg Stadtentwicklung Südwest (Sanierungsträger) eingerichtet. Hier präsentieren sich Städte und Gemeinden, deren Sanierungsgebiet von der Steg betreut werden.











