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Standesamt: Kontaktpersonen

Frau Schwigk: 03423 652 155
Frau Winter: 03423 652 148

Standesamt: Öffnungszeiten

  • Dienstag von 9 - 11.45 Uhr und 13 - 18 Uhr und
  • Donnerstag von 9 - 11.45 Uhr und 13 - 16 Uhr

sowie nach terminlicher Vereinbarung.

Standesamt der Großen Kreisstadt Eilenburg

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Wie können Sie Urkunden beantragen?

Möchten Sie Urkunden bestellen, nutzen Sie bitte das Bestellformular (PDF, 68 kB).
Mit unserem Online-Bestellservice können Sie das Formular direkt am PC ausfüllen, ausdrucken und uns unterschrieben per Post/Fax zusenden.

Das Bestellformular verwenden Sie bitte nur für Urkundenanforderungen, die das Standesamt bearbeiten kann.

Dabei sind folgende Fristen zu beachten: Personenstandsbücher werden seit dem 1. Oktober 1874 geführt. Mit Wirkung vom 1. Januar 2009 wurden die Aufbewahrungsfristen neu geregelt, d.h. Geburtenbücher werden im Standesamt die letzten 110 Jahre, Heiratsbücher 80 Jahre und Sterbebücher 30 Jahre aufbewahrt. Mit Ablauf dieser Frist werden die Bücher dem Stadtarchiv (befindet sich im Stadtmuseum Eilenburg) übergeben und als Archivgut aufbewahrt.

Es besteht keine Möglichkeit mehr aus diesen Büchern Urkunden zu erstellen, aber die Ausstellung von einfachen oder beglaubigten Kopien ist möglich.

Dazu wenden Sie sich bitte an das Stadtmuseum in 04838 Eilenburg, Torgauer Str. 40.

Bitte beachten Sie:

Die Ausstellung von Personenstandsurkunden sowie Auskünften aus den Personenstandsbüchern unterliegen dem besonderen Datenschutz des § 61 Personenstandsgesetz.

Anspruch auf die Ausstellung von Urkunden hat demnach nur die Person selbst, auf die sich der Personenstandseintrag bezieht, deren Ehegatte sowie Vorfahren und Abkömmlinge.

Andere Personen, also auch Geschwister, Onkel, Tante, etc. haben nur dann einen solchen Anspruch, wenn sie rechtliches Interesse glaubhaft machen können oder eine schriftliche Vollmacht einer berechtigten Person beibringen.