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Öffnungszeiten von REMONDIS
Sommeröffnungszeiten (1.4.-30.10.)

Montag bis Freitag 6.15 - 17.30 Uhr
jeden Sonnabend 8 - 11.30 Uhr

Winteröffnungszeiten (31.10.-31.03.)

Montag bis Freitag 6.15 - 16.30 Uhr
2. und 4. Sonnabend 8 - 11.30 Uhr

Die Termine müssen Sie nicht mehr selbst in einen Kalender eintragen. Sie können sich hier die einzelnen Entsorgungstermine als PDF-Dateien abrufen:

Termine Hausmüll und Papierentsorgung im:
Zuordnung der Eilenburger Straßen zu den Entsorgungsgebieten:
Abfallkalender
Abfallkalender als PDF

Verantwortlich für den Bereich Abfallwirtschaft ist der Fachbereich Wirtschaft der Stadtverwaltung Eilenburg.

Eilenburgs Abfallkalender

Hausmüll und hausmüllähnliche Gewerbeabfälle

Die wöchentlichen Abfuhrtage sind:

Montag

Stadtteil Ost = EG 1

Mittwoch

gesamtes Stadtgebiet zwischen Mulde und Mühlgraben (auch Mühlplatz und Mühlwiese) = EG 2

Donnerstag

Stadtteil Berg = EG 3
Ortsteile Dörfer (14-tägig) = EG 4

Beachten Sie bitte, dass die Entleerung der Abfallbehälter jeweils 6 Uhr am Entsorgungstag beginnt. Sollten Sie Ihre Abfallbehälter zu einem späteren Zeitpunkt vor Ihrem Grundstück bereitstellen, besteht kein Anspruch auf Entleerung.

Fällt der Abfuhrtag auf einen Feiertag, verschiebt sich für die betroffenen und nachfolgenden Gebiete die Entsorgung um jeweils einen Werktag. Diese Termine sind im Kalender kursiv markiert.

Termine EG 4 - Dörfer - 2012

30.12.11

22.03.12

14.06.12

06.09.12

29.11.12

12.01.12

05.04.12

28.06.12

20.09.12

13.12.12

26.01.12

19.04.12

12.07.12

05.10.12

28.12.12

09.02.12

04.05.12

26.07.12

18.10.12

10.01.13

23.02.12

18.05.12

09.08.12

02.11.12

 

08.03.12

01.06.12

23.08.12

15.11.12

 

Elektro- und Elektronikschrott

Es ist möglich, kostenfrei Elektro- und Elektronikschrott bei der Firma REMONDIS Eilenburg GmbH in der Wurzener Landstraße 9 abzugeben.

Sperrmüllsammlungen

Sperrmüll kann zu den Geschäftszeiten der Fa. REMONDIS Eilenburg GmbH auf dem Gelände des Unternehmens kostenfrei abgegeben werden.

Zum Sperrmüll gehören:
  • Möbel, Matratzen, Federbetten,
  • Kinderwagen, Roller, Dreiräder u.a. Spielzeug
  • Teppiche u.a. Fußbodenbeläge, Tapetenreste in Säcken
  • Fernsehgeräte ohne Bildröhre
  • Kisten, Koffer, Körbe
  • Nicht verwertbare Altkleider
  • Alle anderen Teile, die den vorgenannten ähnlich sind und von denen keine Gefährdung des Allgemeinwohls ausgeht
Nicht zum Sperrmüll gehören:
  • Schrott, Kühlgeräte, Waschmaschinen, Gas- u. Elektroherde
  • Haushaltsauflösungen und Hofentrümpelungen
  • sämtliche Wertstoffe aus Glas, Pappe, Papier u.s.w.
  • alle KfZ Teile, insbesondere Reifen, Batterien, Motoren u.s.w.
  • Tierkadaver, Chemikalien oder sonstige Sonderabfälle
  • Industrie –und Gewerbeabfälle
  • Gegenstände, die schwerer als 75 kg und/oder in ihrer Fläche mehr als 1 m x 2 m sind
  • jegliches Material, welches durch Neu-, Um- und Ausbauten von Gebäuden entstanden ist, z.B. Fenster, Türen u.ä.