
- Abgrenzung des Sanierungsgebietes, für eine nähere Betrachtung klicken Sie bitte auf die Grafik (29 kB).
Die Altstadtsanierung
Bei der Stadterneuerung (Altstadtsanierung) stehen in Eilenburg die wesentlichen Teile der Innenstadt sowie der Burgberg im Blickpunkt. Das insgesamt 26,5 Hektar große Areal wurde nach der Wende in drei Etappen als Sanierungsgebiet ausgewiesen. Die Kosten für das Umsetzen der Sanierungsziele von 1992 bis voraussichtlich 2016 werden auf insgesamt 19,3 Millionen Euro geschätzt.
Bis Ende 2010 flossen cirka 15,7 Millionen Euro in öffentliche und private Ordnungs- und Baumaßnahmen. Dieses Geld wurde von Bund, Land und Stadt zu je einem Drittel aufgebracht.
Verschiedene Projekte wie zum Beispiel der Grüne Ring Nord, die Anbindung des Nordrings an die Leipziger Straße, die Museumswegweiser und der Infopavillon wurden mit Geldern aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zu 75 Prozent gefördert. Die verbleibenden 25 Prozent wurden über die Stadtsanierung kofinanziert. Der Eigenanteil der Stadt betrug hier nur 8 Prozent.
Auch für die Sanierung des Bürgerhauses sind EFRE-Fördermittel geflossen, die mit Sanierungsmitteln kofinanziert wurden. Die Kofinanzierung betrug hier jedoch nur 12,5 Prozent, da das Bürgerhaus außerhalb des Sanierungsgebietes liegt. In das Objekt sind weiterhin Hochwasserfördermittel geflossen.
Aktuelles
Mit den 2011 im städtischen Haushalt eingestellten Sanierungsmitteln können derzeit nur begonnene Ordnungs- und Baumaßnahmen bezuschusst werden. Dazu zählt im kommunalen Bereich der Ausbau der Marienstraße und im privaten Bereich die Sanierung der Stützmauern in der Marienstraße und Bergstraße, welche im April abgeschlossen wurde. Aufgrund des Investitionsvolumens erstreckt sich die Auszahlung der Fördermittel hier bis 2013. Neue private Maßnahmen können nicht gefördert werden, da keine Altbe-willigungen mehr zur Verfügung stehen. Im Jahr 2016 soll die Sanierung abgeschlossen werden.
Neuordnungskonzept
Neuordnungskonzept, Überarbeitung vom Februar 2005
Im Neuordnungskonzept sind die wesentlichen Sanierungsziele dargestellt. Es sind schematische Darstellungen die flexibel angepasst und gehandhabt werden können.
Das Sanierungsgeschehen ist ein dynamischer Prozess, der sich an wichtigen Faktoren, wie
- Bevölkerungs- und Haushaltsentwicklung,
- Wohnungsnachfrage,
- Einkommensstruktur der Bevölkerung,
- Haushaltslage der Kommune und
- außergewöhnlichen Ereignissen
orientiert.
Ausgleichsbetrag
Ausgleichsbetrag im Sanierungsgebiet Altstadtkern
Am Ende der Sanierung hat jeder Eigentümer eines im Sanierungsgebiet gelegenen Grundstücks gemäß § 154 Baugesetzbuch an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstücks entspricht.
Die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung des Grundstücks besteht aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert) und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des Sanierungsgebietes ergibt (Endwert). Jeder einzelne Eigentümer beteiligt sich damit an den Kosten der Sanierungsdurchführung.
Anfangs- und Endwerte wurden im April 2007 gutachterlich ermittelt. Das Gutachten kann während der Öffnungszeiten des Rathauses im Zimmer 2010 eingesehen werden.
Der Ausgleichsbetrag kann bereits vor Abschluss der Sanierung endgültig abgelöst werden. Die Ablösung ist eine freiwillige Vereinbarung. Sie hat für den Eigentümer den Vorteil, dass verschiedene Abschläge berücksichtigt werden können. In Eilenburg sind es der Wartezeit- und Risikoabschlag (Einzelfallprüfung). Außerdem wird ein Verfahrensnachlass von 20 Prozent gewährt.
Aufgrund dieser Abschläge reduzierte sich der Ablösbetrag teilweise um 50 Prozent.
Bisher haben cirka 70 Prozent der Grundstückseigentümer im Sanierungsgebiet den Ausgleichsbetrag abgelöst.
Die Ablösung ist schriftlich bei der Stadt unter der Verwendung
des entsprechenden Formulars (PDF, 16 kB) zu beantragen. Die Zahlung der Ablösung wird dann in Form einer Vereinbarung zwischen der Stadt und dem Eigentümer geregelt. Entsprechend den Förderbestimmungen werden die Ablösebeträge zur Finanzierung der Sanierung wieder eingesetzt.
Kommunale Maßnahmen
Bildbeispiele kommunaler Maßnahmen

Kreisverkehr Am Anger

Beleuchtung Leipziger Straße

- Schlossberg 8a/b

- Platzgestaltung westlich Burgtor
Private Maßnahmen
Private Ordnungs- und Baumaßnahmen

- Nikolaikirche

- Martinstraße 3a

- Stützmauer Marienstraße/Bergstraße
Ablauf
Ablauf
| Januar 1991 | Grobanalyse und Antragstellung zu Aufnahme in das städtebauliche Erneuerungsprogramm |
| Februar 1992 | Vorbereitende Untersuchungen im "Quartier Torgauer Straße - Nord" |
| August 1992 | Vorbereitende Untersuchungen im Quartier "Altstadt" |
| März 1992 | Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Quartier Torgauer Straße - Nord" |
| April 1994 | Förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" |
| April 1996 | Formelle Zusammenlegung der Sanierungsgebiete zum Quartier "Altstadt" |
| Juli 2000 | Vorbereitende Untersuchungen zur Erweiterung des Sanierungsgebietes "Altstadtkern" |
| 29.06.2001 | Rechtskraft der 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Altstadt" |
| Februar 2005 | Änderung des Neuordnungskonzeptes (öffentliche Bekanntmachung im Amtsblatt am 11.03.2005) |
| September 2009 | Klarstellung des Geltungsbereichs der Sanierungssatzung im Bereich Marienstraße |
Ansprechpartner
Ansprechpartner
Bei Fragen stehen folgende Ansprechpartner zur Verfügung:

Stadtverwaltung Eilenburg
Petra Zimmermann, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
- Tel. 03423 652124
Romy Wischnewski, Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
- Tel. 03423 652197
Stadtverwaltung Eilenburg
Fachbereich Bau und Stadtentwicklung
Marktplatz 1
04838 Eilenburg
Sanierungsträger der Stadt Eilenburg
Uwe Steinacker, Tel. 0351 2551811
Steg Stadtentwicklung GmbH
Niederlassung Dresden
Bodenbacher Straße 97
01277 Dresden
Erreichtes
Erreichte Sanierungsziele
Grunderwerb
Für Grunderwerb bzw. dessen Vorbereitung wurden rund 2,7 Millionen Euro Fördermittel eingesetzt. Der Grunderwerb war größtenteils für die Umsetzung von Erschließungs-maßnahmen (Neubau Schwedengasse, Grüner Ring Kleine und Große Mauerstraße, An-bindung Nordring) notwendig. Es wurden aber auch privatwirtschaftlich nutzbare Grund-stücke erworben, um diese, mit dem Ziel einer Neuordnung, zu entkernen.
Baumaßnahmen privater Eigentümer
Im Sanierungsgebiet wurden bisher 48 Instandsetzungsvereinbarungen mit privaten Gebäudeeigentümern abgeschlossen. Die privaten Bauherren erhielten insgesamt über 1,8 Millionen Euro Fördergelder.
Kommunale Baumaßnahmen
Bis Dezember 2010 wurden Fördermittel in Höhe von cirka 1,1 Millionen Euro in kommunale Baumaßnahmen investiert. Hierzu zählen die Schwammbeseitigung im Rathaus, die teilweise Instandsetzung der äußeren Hülle am ehemaligen Gefängnis Schlossberg 8a/b.
Abbruchmaßnahmen
Im Sanierungsgebiet wurden bisher 56 private Rückbaumaßnahmen gefördert. Die Grundstücke wurden mit dem Ziel einer Neubebauung entsprechend des Neuordnungskonzeptes oder zur Schaffung von Grün- und Freiflächen entkernt. Dafür wurden über eine Million Euro Fördergelder ausgereicht. Die Stadt hat 17 gemeindeeigene Gebäude abgebrochen.
Erschließungs- und sonstige Ordnungsmaßnahmen
Verschiedene kommunale Erschließungsanlagen wie z. B. Marktplatz, Martin- und Georgenstraße, Breite Straße, August-Fritzsche-Straße, Platz am Westtor auf dem Burgberg wurden erneuert bzw. neu hergestellt. Hierfür wurden rd. 3,6 Millionen Euro Fördergelder eingesetzt. Hinzu kommen noch private und kommunale Stützmauer-instandsetzungsmaßnahmen um den Burgberg, die noch nicht abgeschlossen sind.
Private Baumaßnahmen wurden mit maximal 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert. Private Abbruchmaßnahmen wurden bis 2009 zu 100 Prozent gefördert, seit 2010 mit 50 Euro pro Quadratmeter Nutzfläche. An dieser Förderung beteiligten sich Bund, Land und Stadt in der Regel mit je einem Drittel. Seit 2008 können nach der Verwaltungsvorschrift zur Städtebaulichen Erneuerung die privaten Maßnahmeträger den Eigenanteil der Stadt teilweise übernehmen. Dadurch wurde der städtische Haushalt um rund 200.000 Euro entlastet.
Informationen zum Sanierungsgebiet Eilenburg „Altstadtkern“ sind auch über
www.stadt-erneuerung.de abrufbar. Diese Web-Site wurde von der Steg Stadtentwicklung GmbH (Sanierungsträger) eingerichtet. Hier präsentieren sich Städte und Gemeinden, deren Sanierungsgebiet von der Steg betreut werden.




