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Im Jahr 1997 wurde der Eilenburger Kinderfonds durch eine private Initiative gründet.
Der Zuschuss aus dem Kinderfonds ist für Familien und Alleinerziehende aus Eilenburg vorgesehen, die über ein kleines Einkommen verfügen.

Eilenburger Freizeitpass

Seit Mai 2005 gibt es den Eilenburger Freizeitpass. Er gibt Bürgern der Stadt Eilenburg mit geringem Einkommen die Möglichkeit, am kulturellen und gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.

Nähere Einzelheiten dazu finden Sie unter "Virtuelles Rathaus - Bürgerservice".

Der Eilenburger Kinderfonds

Kinder Eilenburgs
Kinder Eilenburgs

Der Fonds unterstützt Familien in ihrer Verantwortung für die Versorgung, Erziehung und Bildung ihrer Kinder.

Die zur Verfügung stehenden Mittel sollen vorrangig als Zuschuss für folgende Anlässe und Zwecke dienen:

  • Geburt eines Kindes
  • Schuleinführung
  • Schulmaterial
  • Teilnahme an Klassen-/ Ferienfahrten
  • Bekleidung für besondere Anlässe
  • Weihnachtsfest/kulturelle Veranstaltungen

Aus diesem Fonds werden keine Hilfen gewährt, auf die durch gültige gesetzliche Regelungen ein Anspruch besteht.

Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern formlos. Zielgruppe sind Familien, die knapp über dem Sozialhilfesatz liegen. Unterstützt werden insbesondere Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Wohngeld. Auch Familien mit geringem Arbeitseinkommen können begünstigt werden.

Ehrenamtliche Mitarbeiter des Eilenburger Kinderfonds bearbeiten die Anträge für die Unterstützung wenig begüterter Familien. Diese werden jeden

Dienstag 13-18 Uhr

im Rathaus angenommen und bearbeitet.

Bei Vorliegen des formlosen Antrages und der Voraussetzungen (Bescheid über Arbeitslosengeld II, Wohngeld, Lohnzettel, Quittungen für Schulmaterial, Klassenfahrten oder ähnliches bitte mitbringen) kann das Geld zumeist noch am gleichen Tag ausgezahlt werden.

Große Kreisstadt Eilenburg
Fachbereich Schulen und Soziales
SG Kitas und Soziales

Die Arbeit des Kinderfonds im Jahr 2011

Im Jahr 2011 wurden 26 Anträge auf Unterstützung aus dem Kinderfonds gestellt und genehmigt.

Die dem Fonds zur Verfügung stehenden Mittel wurden als Zuschüsse für folgende Anlässe und Zwecke ausgezahlt:

Verteilung der Mittel 2011
Verteilung der Mittel 2011
Anzahl unterstützter Kinder Verwendungszweck Ausgaben
7 Schuleinführung 375,00 €
10 Klassenfahrt/ Sprachreise 937,00 €
5 Geburt Kind 325,00 €
1 große Not (kein Geld) 50,00 €
1 Kur 75,00 €
1 Waisenkinder 100,00 €
1 Lernhilfe/Lernförderung 180,00 €

Ausgaben: 2.042,00 €
Einnahmen im Jahr: 4.485,98 €. 

Ab 2011 haben Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene neben ihrem monatlichen Regelbedarf auch Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft. 

Es gibt Leistungen für: eintägige Ausflüge in Schule und Kitas und mehrtägige Klassenfahrten, persönlicher Schulbedarf, Schülerbeförderung, Lernförderung, Zuschuss zum Mittagessen und Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben (Kultur, Sport, Freizeit).

Anspruch auf diese Leistungen haben Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, bei Bezug von: Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kindergeldzuschlag.

Für alle Leistungen die in Anspruch genommen werden möchten, ist je Kind beim Landratsamt Nordsachsen oder im Jobcenter Nordsachsen ein Antrag zu stellen.

Da die staatlichen Förderungen in Anspruch genommen wurden, haben sich die Anträge im Jahr 2011 verringert.

Damit der Eilenburger Kinderfonds auch in Zukunft den jüngsten Eilenburgern unter die Arme greifen kann, sind weiterhin Spenden nötig. Diese können eingezahlt werden auf:

Konto: 2230016981
Bankleitzahl: 86055592
Bank: Sparkasse Leipzig
Zahlungsgrund: 99995.3.4003

Für Rückfragen steht Frau Heuschkel, Fachbereich 3, Kinderfonds, Tel. 03423 652190 zur Verfügung.