Personalausweise, vorläufiger Personalausweis

Fachbereich Bürgerservice
Bürgerbüro
Tel.: 03423 652 0
Fax: 03423 601 613
E-Mail:

Ab dem 16. Lebensjahr ist jeder Deutsche, welcher der allgemeinen Meldepflicht unterliegt oder sich überwiegend in Deutschland aufhält, verpflichtet einen Ausweis oder Reisepass zu besitzen.

Beantragung:

Die Beantragung muss im Bürgerbüro persönlich erfolgen, es wird benötigt:

Gebühren:

22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren
37,00 Euro für Antragsteller ab 24 Jahren
Die Gebühr ist bei der Beantragung in bar oder per EC-Karte im Bürgerbüro zu zahlen.

Herstellungsdauer:

Die Herstellung dauert ca. drei Wochen.

Abholung

Der Personalausweis wird vom Ausweisinhaber persönlich abgeholt.

Funktionen des Personalausweises

Alle Informationen zu den Funktionen des seit November 2010 ausgestellten Personalausweises (z.B. eID, Signatur, Speicherung der Fingerabdrücke) erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.personalausweisportal.de

Bei Verlust

Bei Verlust des Personalausweises mit freigeschalteter Online-Funktion (eID) muss umgehend eine Sperrung über den Sperrnotruf 116 116 erfolgen. Dazu benötigen Sie Ihr Sperrkennwort. Zusätzlich muss der Verlust des Personalausweises im Bürgerbüro angezeigt werden.

Mehr Informationen zum Verlustfall erhalten Sie unter www.personalausweisportal.de/verlustfall

vorläufiger Personalausweis

Wer glaubhaft darlegen kann, dass er sofort einen Ausweis benötigt, erhält einen vorläufigen Personalausweis. Dieser kostet 10,00 Euro und ist höchstens drei Monate gültig.

Zur Beantragung werden die gleichen Unterlagen wie bei der Beantragung eines Personalausweises benötigt.